Tipps & Tricks für Ihren Umzug
Folgende Punkte sind für einen reibungslosen Umzug nützlich und wichtig. Gehen Sie die Liste durch und haken einfach alle erledigten Punkte ab.
Es ist immer ratsam sich sehr frühzeitig mit dem Umzug als solchen zu beschäftigen. Mit WithExpress International sind Sie auf dem richtigen Weg, denn Sie haben schon in kurzer Zeit Ihr Umzugsangebot.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Tipps und Hinweisen für Ihren bevorstehenden Umzug behilflich zu sein. Bei weiteren Fragen zum Thema Umzug, Umzugsfirma, Internationaler Umzug, Überseeumzug, Beiladung, Lagerung, Kunstransport, Klaviertransport etc.. Stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Diese Checkliste steht Ihnen auch als PDF-Download zur verfügung.
Den Umzugstermin frühzeitig zu planen und mit der von Ihnen beauftragten Umzugsfirma fest zu buchen, gibt Ihnen sehr viel Ruhe und Planungssicherheit.
Ihre beauftragte Umzugsfirma hat die Möglichkeit einer optimalen Auslastung der Fahrzeuge woraus sich wiederum ein kostengünstiges Angebot ergibt.
Ein ganz wichtiger Punkt! Checken Sie sowohl an der Beladestelle als auch an der Entladestelle die Parkmöglichkeiten ab. Die Umzugsfirma richtet ggf. eine behördlich genehmigte Halteverbotszone ein.
- Strom
- Gas
- Wasser
- Telefon
- Fernwärme
- Kabelfernsehen
- GEZ
- Zeitungsabonnements
- Bankverbindungen
- Schule
- Kindergarten
- Einwohnmeldeamt
- Versicherungen
- Krankenkasse
- Postnachsendeantrag
- Daueraufträge
- PKW ummelden
- Vereine
- Kaltwasser
- Warmwasser
- Stromzähler
- Gaszähler
- Heizkörper
- usw.
Es steht Ihnen in der Regel Umzugsurlaub zu. Oftmals beteiligen sich die Arbeitgeber an den Umzugskosten oder bezahlen den Umzug.
Sie sollten bis zum Umzugstag möglichst den Inhalt verbrauchen. Schaffen Sie das nicht, können Sie sich z.B. mit Trockeneis behelfen. Manchmal kann es auch günstiger sein den Restinhalt an Freunde und Bekannte zu verschenken.
Checken Sie sehr frühzeitig ab, was Sie nicht in die neue Wohnung mitnehmen wollen und was für den Sperrmüll bestimmt ist. In den meisten Städten und Gemeinden gibt es feste Sperrmülltermine. Sofern Sie diesen Termin verpassen, hilt Ihnen mit Sicherheit auch die Umzugsfirma.
Nehmen Sie sehr persönliche Gegenstände oder z.B. Dokumente, Wertsachen selbst in Ihr neues Domizil. Alles was Sie am Umzugstage für die Familie benötigen, sollten Sie in einen gesondertes Behältnis oder Koffer packen.
Es ist für einen guten und lockeren Umzug immer gut, sich auf die eigene Verpflegung und die des Umzugsteams einzustellen. Die Stimmung und der Umzugsablauf ist einfach besser.
Die Umzugsfirma demontiert und montiert Ihre Möbel sowie auch Ihre Einbauküche. Klären Sie die Kosten im Vorwege ab, damit es beim Umzug zu keinerlei Missverständnissen kommt und nicht kalkulierte Kosten anfallen.
Die Umzugsfirma übernimmt selbstverständlich auch diesen Service. Auch dafür empfehlen wir im Vorwege die Abstimmung mit der Umzugsfirma. Sofern Sie selbst das Einpacken vornehmen, starten Sie sehr frühzeitig damit. Es ist mehr Arbeit als Sie denken. Ein Umzugsprofi benötigt im Schnitt 8 Minuten für einen Karton!. Beschriften Sie die Kartons nicht nur mit "Schlafzimmer, Wohnzimmer". Schreiben Sie auch auf die Kartons was Sie eingepackt haben. Das erleichtert das spätere Suchen ungemein.
Sehen Sie sich auch die Seite Ratgeber Verpackung an.
Die Umzugsfirmen stellen Ihnen das Material rechtzeitig zur Verfügung. Ein Tipp zur erforderlichen Kartonanzahl:
Rechnen Sie immer 10 Umzugskartons per 5 cbm (35 cbm Umzug = 70 Umzugskartons)
Bitte vergessen Sie nicht die alte Wohnung besenrein zu übergeben. Vielfach ist auch noch eine Renovierung vorzunehmen. Die Umzugsfirma vermittelt Ihnen mit Sicherheit den richtigen Fachbetrieb.
Bei Umzügen ins Ausland oder Übersee informieren Sie sich sehr frühzeitig über Formalitäten und Gepflogenheiten. Holen Sie sich beim Umzugsunternehmen Rat. Probleme verursachen oftmals lange Wartezeiten, die immer zu Lasten des Umzugskunden gehen.
Zoll- und Mautgebühren
Informieren Sie sich sehr früh über die Zollformalitäten. Bei Umzügen innerhalb der EU sind keine Zollformalitäten zu erledigen. Lassen Sie sich irgendwelche Aussagen oder Informationen von Behörden (z.B. Zoll) immer schriftlich bestätigen oder bestätigen Sie die Telefonate z.B. mit Telefonnotizen. Sie gehen somit irgenwelchen Problemen bei der Zollabfertigung aus dem Wege.
Achten Sie beim Umzugsangebot bzw. Vertrag darauf, dass diese Kosten berücksichtigt sind und Sie nicht am Umzugstage "aus allen Wolken" fallen.
Mehrwertsteuer
Umzüge ins Nicht EU-Ausland sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Reisepass / Ausweis
Prüfen Sie, ob Ihre Reisedokumente vor dem Umzug noch gültig sind. Es ist oft hilfreich Dokumente, wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. in die Landessprache übersetzen und von beglaubigen zu lassen.
Führerschein: Seit 1996 gilt jeder Führerschein eines EU-Landes in der gesamten Europäischen Union. Tauschen Sie beispielsweise nicht Ihren deutschen Führerschein in einen spanischen um! Spanische Führerscheine sind nicht unbegrenzt gültig und mit zunehmenden Alter muss man immer öfter zum Test, um den Führerschein zu verlängern.
Aufenthaltserlaubnis / Arbeitsgenehmigung / Visum
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können ohne besondere Formalitäten in alle anderen Mitgliedsstaaten einreisen. Erforderlich sind lediglich gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass). Bei einem Aufenthalt von nicht länger als drei Monaten ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Einige Mitgliedsstaaten verlangen allerdings eine Anmeldung bei den entsprechenden Behörden.
Gut zu wissen:
Innerhalb der EU benötigen Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten keine Einreisevisa. Grenzkontrollbeamte sind nicht befugt Stempel in Personalausweisen oder Reisepässen anzubringen, mit denen die Einreise in das Hoheitsgebiet gestattet wird. Nachweise über Existenzmittel dürfen nicht verlangt werden. Fragen wie viel Geld Sie mit sich führen und Fragen nach Zweck und Dauer Ihrer Reise sind ebenfalls nicht erlaubt. An der Grenze kann lediglich die Gültigkeit der Ausweispapiere und die Übereinstimmung von Personen und den vorgelegten Personalausweisen oder Reisepässen überprüft werden.
Gesundheit
Vor einem Umzug ins Ausland ist ein Gesundheitscheck beim Allgemeinarzt inklusive Überprüfung des vorhandenen Impfschutzes sowie ein prophylaktischer Zahnarztbesuch in jedem Fall empfehlenswert.
Vorgesorgt:
Nehmen Sie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mit.
Tipp:
Lassen Sie sich wichtige Krankheitsberichte aushändigen und diese gegebenenfalls übersetzen.
Impfungen:
Ausführliche Informationen zu empfohlenen Impfungen einzelner Länder bieten unter anderem das Tropeninstitut München und das Zentrum für Reisemedizin. Versicherungen Gut versichert? ja, aber inwieweit lohnt es sich, Versicherungsbeiträge vom Ausland aus zu entrichten und wann ist es besser, die Versicherungen beitragsfrei zu stellen, zu stunden oder rückzukaufen? So leisten zum Beispiel Privathaftpflichtversicherungen auch im Ausland Schadensersatz, allerdings ist die Leistung im EU-Ausland in der Regel auf eine Aufenthaltsdauer zwischen drei und fünf Jahren begrenzt.
Vereinbaren Sie klare Zahlungsbedingungen. In der Regel sind Umzuge in Deutschland bei Entladung in bar zahlbar; ins Ausland nach Beladung. In Frankreich verlangen Umzugsfirmen z.B. Anzahlungen. In Deutschland ist das nicht üblich.
Selbstverständlich sind Sie nicht zur Zahlung von Trinkgeldern verpflichet. Aber die "Jungs" freuen sich mit Sicherheit sehr darüber. Ein Umzug ist schon für Sie als Kunden hart genug, mit guter Stimmung auf beiden Seiten geht diese harte Arbeit viel viel leichter und Sie werden den Umzugstag auch noch in guter Erinnerung behalten.
(bei Nichtbeachtung kann die Leistungspflicht der Versicherer entfallen)
1. Güter sofort auf Schäden untersuchen
Schon bei Verdacht eines Schadens den Empfang nur unter Vorbehalt (z.B. auf dem Frachtdokument) mit Angabe des vermuteten Schadens quittieren. Der Schaden ist hinreichend deutlich zu machen. Eine allgemeine Vorbehaltsannahme, z.B. Stempelaufdruck, genügt nicht.
Bei Gütern in Containern sicherstellen, dass Container und Schlösser oder Siegel durch Verantwortliche des Umzugsunternehmens oder den Frachtführer geprüft werden. Falls Container beschädigt oder Schlösser oder Siegel aufgebrochen sind oder fehlen oder von Frachtdokumenten abweichen, Empfang nur unter Vorbehalt mit Angaben des vermuteten Schadens bescheinigen und beschädigte oder falsche Schlösser aufbewahren.
2. Zustand des Gutes bei Entdeckung des Schadens bis zur gemeinsamen Schadensfeststellung nicht verändern, d.h. das Auspacken sofort einstellen und Verpackungsmaterial nicht entfernen.
3. Ersatzansprüche sicherstellen:
Reklamationsfristen der Umzugsfirmen einhalten. Sofort schriftlich haftbar machen, da es sich um Ausschlussfristen handelt. Umzugsfirma/Möbelspedition, Zollbehörden
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zu gemeinsamer Schadenbesichtigung auffordern,
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Bescheinigung des Schadens verlangen.
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Schriftliche Haftbarmachung
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bei äußerlich erkennbaren Schaden vor Annahme der Güter,
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bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach Entdeckung,
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spätestens jedoch vor Ablauf der jeweiligen Reklamationsfristen.
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Bei Umzugsgütern gilt:
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist bei der Erstattung der Schaden-zeige folgendes zu beachten:
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- Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen.
- Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll der Umzugsfirma - spezifiziert - festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
- Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen der Umzugsfirma innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
Pauschale Schadenanzeigen genügen keinesfalls.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger der Umzugsfirma die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadenanzeige kann auch mit Hilfe eine telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.
Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung..
Bei Sendungen nach bzw. von Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die in dem betreffenden Land gültigen Reklamationsfristen zu beachten.
4. Wird der Schaden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland festgestellt, so ist die Umzugsfirma und/oder der Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen.
Wird im Ausland ein Schaden über EUR 1500,00 festgestellt, so ist der zuständige Havarie-Kommissar unverzüglich mit der Besichtigung zu beauftragen. War kein Versicherungszertifikat ausgefertigt, so muss der Havarie-Kommissar beim Versicherer oder der Umzugsfirma erfragt werden. Über die Schadensfeststellung hinaus ist der Havarie-Kommissar nicht ermächtigt, Erklärungen mit Wirkung für die Versicherer abzugeben oder entgegenzunehmen.
5. Vollständige Schadenunterlagen sind beim Versicherer einzureichen, insbesondere
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Umzugsvertrag / Bes.Vereinbarung
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Versicherung- / Haftungszertifikat
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Arbeitsschein / sonstiger Ablieferungsbeleg
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Frachtbrief
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Lagerschein (Vertrag nach ALB)
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Schadenbelege
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Gesamter Schriftwechsel
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Zur schnellen und reibungslosen Schadenabwicklung diese Schadenunterlagen unverzüglich einreichen, spätestens jedoch rechtzeitig vor Ablauf eventueller Ausschluss-und/oder Verjährungsfristen für Ersatzansprüche gegen Dritte, gemäß Ziffer 3
6. In Havarie-Grosse-Fällen den vollständig ausgefüllten Havarie-Grosse-Verpflichtungsschein zur Gegenzeichnung vorlegen.
7. Für den Fall, dass eine Transportversicherung eingedeckt wurde, ist im Schadenfall das Original des Versicherungszertifikates dem Versicherer einzureichen.
8. Nach Ablauf von 15 Monaten seit Beendigung der Versicherung erlischt der Entschädigungsanspruch.
(Dieser Ratgeber steht Ihnen auch als Download zur verfügung.)